Freiheit
Wahlen und Motto
Freiheit. "Arbeiten Sie immer noch bei VW?" "Ja." "Am Band?" "Nein, wir können frei herumlaufen."
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. (1),(2) und (3) . des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. (1),(2) und (3) . des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die Wahlen in Deutschland, in der Europäischen Union sind pseudodemokratisch. Hilfreich, um die Demokratie zu stärken, könnten hier neue Wahlrechte, z.B. wie weiter oben vorgestellt Die digitalisierte Substantielle Auftragswahl, sein. Damit kann Personenkult und Parteienklüngeleien, Verfilzungen usw. vermieden werden. Die Mandatsträger, digital aus allen Wählern die ihre Stimme abgegeben haben und einen gültigen Eid geleistet haben, gewählt, haben die Aufgabe mehrheitlich bestimmte Aufträge zu bearbeiten und darüber zu entscheiden. Bei Wahlen, Abstimmungen in den UNO Gremien sind die Ziele und Aufgaben der Wahlen nicht gleichzusetzen mit denen in Ländern in Staaten oder Unionen von Staaten. Es wäre illusorisch zu versuchen Regierungsbefugnisse einzelner souveräner Staaten an die UNO zu übertragen.